Willkommen
Sehr geehrter Geschäftspartner,
hiermit möchte ich Ihnen einen kurzen Einblick in die Historie und die Planung der Zukunft mit uns, Ihrem Partner, der Firma OTTO - Fachhandel für Baubedarf und Befestigungstechnik geben:
Gründung:
Am 01.Oktober 2001 wurde das Unternehmen Bringfried Otto Handelsvertretung für Dichtstoffe gegründet.
Wo:
Seinen Stammsitz hat das Unternehmen im nordensächsischen Wörblitz, nahe der Stadt Dommitzsch.
Programm:
Seit der Gründerzeit wurde das Produktprogramm ständig erweitert, komplettiert und ausgebaut, so dass seit dieser Zeit ein umfassendes Programm, an Dichtstoffen, Baubedarf und Befestigungstechnik für den professionellen Handwerker und Verarbeiter angeboten werden kann.
Kundenservice:
Um einen perfekten Kunden- und Lieferservice zu bieten, ist am Firmensitz ein Lager mit ständig wachsenden Mengen, Ausführungen und Artikeln entstanden. Von dort aus werden Kunden regional und überregional beliefert.
Fachberatung:
Neben dem Verkauf an innovativen Produkten, stelle ich Ihnen eine fachlich fundierte Beratung, gemeinsame Problemlösung sowie Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter durch Vorträge bzw. Seminare in Ihrem Hause zur Verfügung.
Planung:
Wichtig ist mir als Vorrausetzung unseres (Ihres und meines) Erfolges in einem Markt mit wachsenden Anforderungen die ständige Verbesserung der internen Abläufe und der schnelle und direkte Weg zu Ihnen, meinen Kunden.
OTTO - Fachhandel für Baubedarf und Befestigungstechnik
...mehr als nur eine Verbindung...

Portfolio
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- Holzverbinder

Lieferprogramm Beschläge
GSG Elsterwerda Baubeschläge
• Beschläge zur Restauration, Denkmalpflege und Reparatur... | mehr
Hans Scheitter - Verbindet Tradition und Moderne
• Beschläge im Trend der Zeit aus Messing, Edelstahl, Eisen stahlgrau
• Traditionelle Beschläge gehämmert schwarz, von der Zimmertürgarnitur bis zum Sicherheitsschutzbeschlag... | mehr

Lieferprogramm Holzverbinder
Balkenschuhe, Balkenträger, Pfettenanker, Winkelverbinder, Stützenfüße, Lochbleche, Pfostenfüße, Kammnägel, Rispenband Ausführungen in Stahl verzinkt oder Edelstahl A4

Recognitions
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- Dübel
- Anker
- chem. Befestigung
Lieferprogramm Dübel
für Standard-, Leichtbaustoff-, Decken-, Hohlraum- und Rahmenbefestigung, Standarddübel, Schlagdübel, Hohlraumdübel, Fassadendübel, Dämmstoffdübel, Fensterrahmendübel aus Kunststoff und Metall

Lieferprogramm Anker
Schwerlastbefestigung mit Zulassung aus Stahl verzinkt und Edelstahl A2, A4

Lieferprogramm chemische Befestigung
Fischer Reaktionsanker, Fischer Injektions-Mörtel

So ereichen Sie uns:
Tel: +49 (0)34223 61743
Tel (mobil): +49 (0)172-362 04 76
Fax: +49 (0)321210 33462
Email: verkauf@otto-baubedarf.de
Internet: www.otto-baubedarf.de
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen werden Inhalt des Kaufvertrages. Einkaufsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn der Verkäufer hat ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. Angebot, Aufträge
2.1 Angebote des Verkäufers sind bezüglich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend.
2.2 Aufträge des Käufers werden für den Verkäufer durch schriftliche oder ausgedruckte Bestätigung des Verkäufers (auch Rechnung und Lieferschein) verbindlich.
3. Berechnung
3.1 Es werden die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise des Verkäufers berechnet, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
3.2 Sollte der Verkäufer in der Zeit zwischen Vertragsschluss und Lieferung seine Preise allgemein erhöhen, so ist der Käufer innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, die Erhöhung beruht ausschließlich auf einer Erhöhung der Frachttarife. Das Rücktrittrecht gilt nicht bei auf Dauer angelegten Lieferverträgen. (Dauerschuldverträgen)
4. Zahlung
4.1 Alle Leistungen, auch Teilleistungen, ab einem Warenwert von 30,00 EUR sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Bei einer Zahlung innerhalb 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Verkäufe und Lieferungen bis zu einem Warenwert von 30,00 EUR sind bei Warenerhalt sofort bar zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können Zinsen in Höhe von 4 % über den jeweiligen Diskontsatz der Europäischen Zentralbank berechnet werden. Im Falle des Verzugs bleiben die gesetzlichen Rechte der Geltendmachung des Nichterfüllungsschadens sowie zum Rücktritt vom Vertrag vorbehalten; darüber hinaus werden Restschulden aus dem Vertragsverhältnis sofort fällig.
4.2 Die Hereingabe von Wechseln bedarf der Zustimmung des Verkäufers; sie erfolgt zahlungshalber. Höchstlaufzeit für Wechsel ist 90 Tage nach Rechnungsdatum. Diskont, Wechselspesen, Wechselsteuer u.ä. Abgaben ab 30 Tagen gehen zu Lasten des Käufers.
4.3 Bestehen begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers und ist der Käufer trotz entsprechender Aufforderung nicht zur Vorkasse oder dazu bereit, eine geeignete Sicherheit für die Ihm obliegende Leistung zu stellen, so ist der Verkäufer, soweit er selbst noch nicht geleistet hat, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.4 Anzahlungen und Vorrauszahlungen sind zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten.
4.5 Zahlungen gelten dann erst als bewirkt, wenn der Betrag auf einem Konto des Verkäufers endgültig verfügbar ist.
4.6 Der Verkäufer behält sich vor Zahlungen zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnungsposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen und Kosten zu verwenden und zwar in der Reihenfolge: Kosten, Zinsen, Hauptforderung.
4.7 Zurückhaltung seitens des Käufers ist ausgeschlossen. Der Käufer darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
5. Lieferung
5.1 Der Verkäufer ist jederzeit bemüht, so rasch wie möglich zu liefern. Feste Lieferzeiten bestehen nicht.
5.2 Soweit abweichend hiervon ein fester Liefertermin vereinbart ist, hat der Käufer im Falle des Verzugs der Lieferung eine angemessene Nachfrist von in der Regel 4 Wochen zu setzen.
5.3 Richtige und rechtzeitige Selbstlieferung des Verkäufers bleibt vorbehalten.
5.4 Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware das Werk oder ein Lager verlässt und wenn dieser Tag nicht feststellbar ist, der Tag an dem sie dem Käufer zur Verfügung gestellt wird.
6. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse
6.1 Höhere Gewalt jeder Art, unvorhersehbare Betriebs-, Verkehrs-, oder Versandstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, unvorhersehbare Arbeitskräfte-, Energie-, Rohstoff- oder Hilfsstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder andere von der leistungspflichtigen Partei nicht zu vertretende Hindernisse, welche die Herstellung, den Versand, die Abnahme oder den Verbrauch verringern, verzögern, verhindern oder unzumutbar werden lassen, befreien für Dauer und Umfang der Störung von der Verpflichtung zur Lieferung oder Abnahme. Wird infolge der Störung die Lieferung und / oder Abnahme um mehr als 8 Wochen überschritten, so sind beide Teile zum Rücktritt berechtigt. Bei teilweisen oder vollständigem Wegfall der Bezugquellen des Verkäufers ist dieser verpflichtet, sich bei fremden Vorlieferanten einzudecken. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die verfügbaren Warenmengen unter Berücksichtigung des Eigenbedarfs zu verteilen.
7. Versand
7.1 Bei der Lieferung von Waren erfolgt der Versand ab dem jeweiligen Versandlager des Verkäufers auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Transportversicherungen gehen zu Lasten des Bestellers. Der Verkäufer behält sich die Wahl des Versandweges und der Versandart vor.
7.2 Die Gefahr für Untergang, Verlust oder Beschädigung der Ware geht mit deren Absendung oder im Falle der Abholung durch den Käufer mit deren Bestellung auf diesen über.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Verkäufer, einschließlich Nebenforderungen, Schadenersatzansprüche und Einlösungen von Schecks und Wechseln, erfüllt hat. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
8.2 Der Verkäufer ist berechtigt ohne Nachfristen und ohne Rücktritt vom Vertrag die Vorbehaltsware vom Käufer herauszuverlangen, falls dieser mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer im Verzug ist. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn der Verkäufer dies ausdrücklich erklärt hat. Tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück, so kann er für die Dauer der Überlassung des Gebrauchs der Ware eine Vergütung verlangen, die sich gemäß §13 Abs.2 Verbraucherkreditgesetz bemisst.
8.3 Im Falle einer Verarbeitung der Vorbehaltware wird der Käufer für den Verkäufer tätig, ohne jedoch irgendwelche Ansprüche wegen der Verarbeitung gegen den Verkäufer zu erwerben. Das Vorbehaltseigentum des Verkäufers erstreckt sich also auf die durch die Verarbeitung entstehenden Erzeugnisse. Wird die Vorbehaltware zusammen mit Waren verarbeitet, die sich im Eigentum Dritter befinden, oder wird die Vorbehaltware mit Waren, die sich im Eigentum Dritter befinden, vermischt oder verbunden, so erwirbt der Verkäufer Miteigentum an den hierdurch entstehenden Erzeugnissen im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltware zum Rechnungswert der im Eigentum Dritter befindlichen Waren. Erfolgt die Verbindung oder Vermischung mit einer Hauptsache des Käufers, so tritt der Käufer schon jetzt seine Eigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an den Verkäufer ab.
8.4 Der Käufer ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für den Verkäufer sorgfältig zu verwahren, auf eigene Kosten instandzuhalten und zu reparieren, sowie in dem von einem sorgfältigen Kaufmann zu verlangenden Rahmen auf eigene Kosten gegen Abhandenkommen und Beschädigung zu versichern. Er tritt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hierdurch im voraus an den Verkäufer ab.
8.5 Solange der Käufer seine Verbindlichkeiten gegenüber dem Verkäufer erfüllt, ist er berechtigt, im ordentlichen Geschäftsgang über die Vorbehaltsware zu verfügen, dies gilt jedoch nicht, wenn und soweit zwischen dem Käufer und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot hinsichtlich der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen, Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Käufer nicht befugt. Beim Weiterverkauf hat der Käufer den Eigentumsübergang von der vollen Bezahlung der Ware durch seine Abnehmer abhängig zu machen.
8.6 Der Käufer tritt hierdurch alle sich aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltware ergebenden Ansprüche mit sämtlichen Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks im voraus zur Sicherung aller für den Verkäufer gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung entstehenden Ansprüche an den Verkäufer ab. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Sachen zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der Rechnung des Verkäufers für die mitveräußerte Vorbehaltsware. Werden Waren veräußert, an denen der Verkäufer gemäß Ziffer 3 einen Miteigentumsanteil hat, so beschränkt sich die Abtretung auf denjenigen Teil der Forderung, der dem Miteigentumsanteil des Verkäufers entspricht. Verwendet der Käufer die Vorbehaltware zur entgeltlichen Veredelung von im Eigentum eines Dritten befindlichen Sachen, so tritt er hierdurch im voraus zum vorgenannten Sicherungszweck seinen Vergütungsanspruch gegen den Dritten an den Verkäufer ab. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommt, ist er berechtigt, die Forderungen aus seinem Weiterverkauf oder einer Veredelung selbst einzuziehen. Zu Verpfändungen und jedweden Abtretungen ist er nicht befugt.
8.7 Erscheint dem Verkäufer die Verwirklichung seiner Ansprüche gefährdet, so hat der Käufer auf Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und dem Verkäufer alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenen Ansprüche hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
8.8 Übersteigt der Wert der dem Verkäufer zustehenden Sicherungen die zu sichernden Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer um mehr als 20%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheit erfolgt durch den Verkäufer.
9. Schadenersatz
9.1 Schadenersatzansprüche des Käufers - auch außervertraglicher Art - sind im Falle leicht fahrlässiger Pflichtverletzung des Verkäufers ausgeschlossen, es sei denn, dass die Verletzung eine Pflicht betrifft, die für die Erreichung des Vertragszweckes von wesentlicher Bedeutung ist.
9.2 Für mittelbare sowie für im Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorsehbare Schäden haftet der Verkäufer nur, wenn ein grobes Verschulden des Verkäufers vorliegt.
9.3 Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
10. Mängelrügen
10.1 Mängelrügen werden nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb 14 Tagen nach eintreffen der Ware unter Einsendung von Belegen, Mustern, Packzetteln, sowie Angabe der Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der auf den Packungen befindlichen Signierungen erhoben werden.
10.2 Bei verborgenen Mängeln muß die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens aber binnen 5 Monaten nach eintreffen der Ware erfolgen; die gesetzlichen Verjährungsfristen bleiben unberührt. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer.
10.3 Beanstandete Ware darf nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Verkäufers zurückgesandt werden.
11. Gewährleistung
11.1 Im Falle ordnungsgemäß erhobener und begründeter Mängelrügen ist der Verkäufer zur Ersatzlieferung berechtigt. Verzichtet der Verkäufer auf sein Recht zur Ersatzlieferung oder wird sie nicht binnen einer angemessenen Frist erbracht oder ist die als Ersatz gelieferte Ware erneut mangelhaft, so kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückabwicklung der Lieferung verlangen.
12. Technische Beratung, Verwendung und Verarbeitung
12.1 Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort, Schrift und durch Versuche erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der vom Verkäufer gelieferten Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb der Kontrollmöglichkeiten des Verkäufers und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
13. Erfüllungsort und Gerichtstand; Wirksamkeitsklausel
13.1 Erfüllungsstandort für die Lieferung ist die jeweilige Versandstelle, für die Zahlung Torgau.
13.2 Gerichtsstand ist für beide Teile Torgau. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, seine Ansprüche an dem jeweiligen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen.
13.3 Sollten einzelne Klausel aus dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz und teilweise ungültig sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klausel bzw. der übrigen Teile solcher Klausel nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
Lieferprogramm Schrauben
Sorte
Spanplattenschrauben, Schnellbauschrauben, Dielenschrauben, Schlossschrauben, Sechskantholzschraube DIN 571, Blechschrauben, Justier- und Distanzschrauben, Fensterbau- / Fensterbohrschraube, Fensterrahmenanker, Betonschraube mit Kopf, ohne Kopf, Abdeckkappen, Spenglerschrauben, DIN und Normteile, Muttern, Scheiben, Schrauben, Gewindestangen
Bitaufnahme
Pozidriv Kreuzschlitz, Phillips Kreuzschlitz, Torx, Sechskantkopf
Oberfläche / Material
gelb passiviert, verzinkt, Edelstahl A2, A4, brüniert, verkupfert, schwarz phosphatiert
Ausführung
Senkkopf, Linsensenkkopf, Pan Haed, Teil- oder Vollgewinde, Fräsnoppen, Kopfbohrung, Grobgewinde GG, Doppelganggewinde DG, Bohrspitze, Hilo, Ständerverbindungsschraube SVS

Lieferprogramm Werkzeuge
Bohrer
Spiralbohrer nach DIN 338, DIN 340, DIN 1869, Automaten-, Kurzend-, Doppelendbohrer, SDS-plus, SDS-max, SDS-top Hammerbohrer, Sechskantaufnahme und große Keilwelle
Meißel
SDS-plus, SDS-max, SDS-top, Sechskantaufnahme
Sägeblätter
Stichsägeblätter für Sägen von Bosch, Elu, Makita, Hitachi, Festo, Metabo, Holz-Her, Mafell, AEG, Black & Decker, Skil, Kress, Fein, zum schneiden von Holz, Kunststoff, Metall
Säbelsägeblätter wie vor Kreissägeblätter für Handkreis-, Kapp- und Gehrungssägen, Radialarmsägen, Unterflurzugsägen
Glasbearbeitung
Glasschneider, auch Ersatzteile, Saugheber, Bohrer, Schleifbänder
Schleifmittel
MIRKA Schleifmittel als Scheibe, Rolle, Bogen und Streifen
Biteinsätze
Pozidriv, Phillips, Torx, Längsschlitz, Sechskant, Vierkant, TORQ-Set, TRI-Wing, von 25 mm bis teilweise 152mm Länge, Magnethalter

Lieferprogramm Dichtstoffe
Unser Hauptlieferant für Dichtstoffe ist Otto Chemie
Dichtstoffe
Acryl, Silicon, Polyurethan, Hybrid, Kitt
Klebstoffe
Montageklebstoffe auf Basis Polyurethan und Dispersion
PU-Schäume
1K-Montageschaum, 1K-Pistolen- u. Schallschutzschaum, 2K-Zargenschaum
Hinterfüllmaterial
HS, PUR, PE Hinterfüllschnur, Brandschutzschnur nach DIN 4102-A1
Dichtbänder
Kombri-Band, Vorlegeband, Butylband (Inside + Outside nach EnEV), Siliconband
Werkzeuge
Hand-, Druckluft-, Akkupistolen f. Dichtstoffe, Schaumpistolen, Glättgummi, Glättholz
Zubehör
Düsen, Reiniger, Primer, Abklebebänder
